Eisenbahn-Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung (EBArbSchV)
Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des technischen Arbeitsschutzes bei Eisenbahnen des Bundes

Ausfertigungsdatum: 08.11.1994


§ 2 EBArbSchV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.