(DWGÄndG)
Gesetz zur Änderung des Deutsche-Welle-Gesetzes

Ausfertigungsdatum: 15.12.2004


Art 3 DWGÄndG

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien kann den Wortlaut des Deutsche-Welle-Gesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.