Deutsche-Welle-Gesetz (DWG)
Gesetz über die Rundfunkanstalt des Bundesrechts "Deutsche Welle"

Ausfertigungsdatum: 16.12.1997


§ 44 DWG Finanzierungsgarantie

Der Deutschen Welle wird die Finanzierung derjenigen Angebote ermöglicht, die nach diesem Gesetz unter Berücksichtigung der rundfunktechnischen Entwicklung erforderlich ist.