(DVLStHV)
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Ausfertigungsdatum: 15.07.1975


§ 4 DVLStHV Ablehnung der Anerkennung

Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.