(DVLStHV)
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine

Ausfertigungsdatum: 15.07.1975


§ 1 DVLStHV Antrag

Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.