Düngeverordnung (DüV)
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen

Ausfertigungsdatum: 26.05.2017


Anlage 6 DüV (zu § 8 Absatz 1, § 9 Absatz 2, § 10 Absatz 1 Satz 3) Mehrjähriger betrieblicher Nährstoffvergleich

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1335)


gleitende Mittelwerte für Stickstoff (3 Jahre) und Phosphat (6 Jahre)

Letztes berücksichtigtes Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr:
Beginn und Ende des Düngejahres:
Eindeutige Bezeichnung des Betriebes:
Größe des Betriebes in Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche:
Art der Bilanzierung der Ausgangsdaten:
Datum der Erstellung:
 1.Betrieblicher Nährstoffvergleich
im Durchschnitt mehrerer aufeinander folgender Jahre nach Anlage 5
 2.Differenz im Dünge- bzw. Wirtschaftsjahr
Kilogramm/Hektar
 3.Stickstoff:
Düngejahr und
zwei Vorjahre
Phosphat:
Düngejahr und
fünf Vorjahre
 4.Vorjahr:
 5.Vorjahr:
 6.Vorjahr:
 7.Vorjahr:
 8.Vorjahr:
 9.Düngejahr:
10.Durchschnittliche betriebliche Differenz je Hektar und Jahr