(DTAGÜbertrAnO)
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

Ausfertigungsdatum: 15.11.2016


§ 3 DTAGÜbertrAnO Vorbehaltsklausel

Der Vorstand der Deutschen Telekom AG behält sich vor, die übertragenen Befugnisse im Einzelfall oder in bestimmten Gruppen von Fällen und in jedem Stadium des Verfahrens selbst wahrzunehmen.