(DTAGÜbertrAnO)
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG

Ausfertigungsdatum: 15.11.2016


§ 2 DTAGÜbertrAnO Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich des Disziplinarrechts

(1) Die Befugnisse zur Kürzung der Dienstbezüge bis zum Höchstmaß und zur Erhebung der Disziplinarklage gegen Beamtinnen und Beamte werden der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

(2) Die Zuständigkeit zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in disziplinarrechtlichen Angelegenheiten wird dem Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.