(DTAGBefugAnO)
Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG

Ausfertigungsdatum: 02.11.2016


§ 3 DTAGBefugAnO Ernennungs- und Entlassungsbefugnis

(1) Die Befugnis, bei der Deutschen Telekom AG beschäftigte Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung A zu ernennen und zu entlassen, wird auf die Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety übertragen.

(2) Das Bundesministerium der Finanzen behält sich vor, die Befugnis im Einzelfall selbst auszuüben.