(DTAGBefugAnO)
Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG

Ausfertigungsdatum: 02.11.2016


§ 2 DTAGBefugAnO Befugnisse von Dienstvorgesetzten

(1) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety wahr.

(2) Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb der Leitung des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety nimmt die Leitung des Betriebes Civil Servants Services wahr.