(DTAGBefugAnO)
Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Telekom AG

Ausfertigungsdatum: 02.11.2016


§ 1 DTAGBefugAnO Befugnisse von Dienstbehörden

(1) Die Befugnisse einer Dienstbehörde unmittelbar unterhalb des Vorstands der Deutschen Telekom AG nimmt der Betrieb Civil Servant Matters/Health & Safety wahr.

(2) Die Befugnisse einer Dienstbehörde unterhalb des Betriebes Civil Servant Matters/Health & Safety nimmt der Betrieb Civil Servants Services wahr.