(DSÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Ausfertigungsdatum: 13.03.1985


Art 4 DSÜbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2)