(DSÜbkG)
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 28. Januar 1981 zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

Ausfertigungsdatum: 13.03.1985


Art 3 DSÜbkG

Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.