(DSiegelErl)
Erlaß über die Dienstsiegel

Ausfertigungsdatum: 20.01.1950


§ 4 DSiegelErl

Die Bundesbehörden dürfen Dienstsiegel von abweichender Größe oder Form nur zu besonderen Zwecken und nur mit Genehmigung des vorgesetzten Bundesministers gebrauchen.