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Druckverarbeiter-Ausbildungsverordnung (DruckverarbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung

Ausfertigungsdatum: 20.05.2011


§ 2 DruckverarbAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre.

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