Druckverarbeiter-Ausbildungsverordnung (DruckverarbAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druckverarbeitung und zur Medientechnologin Druckverarbeitung

Ausfertigungsdatum: 20.05.2011


§ 1 DruckverarbAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf des Medientechnologen Druckverarbeitung und der Medientechnologin Druckverarbeitung wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.