Druckermeisterverordnung (DruckMstrV)
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk

Ausfertigungsdatum: 16.08.1984


§ 9 DruckMstrV Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.

(2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.