(1) Als Arbeitsprobe sind drei der nachstehenden Arbeiten, davon in jedem Fall die nach den Nummern 1 und 2, auszuführen:
- 1.
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Umstellen der Druckmaschine auf verschiedene Bedruckstoffe sowie Justieren der Druckwalzen und Anlagemarken,
- 2.
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Nachmischen von mindestens drei Farbtönen,
- 3.
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Einrichten einer einfarbigen Druckform, bestehend aus Text- und Bildteilen im Mindestformat DIN A2 mit einem Bildanteil von insgesamt etwa einer DIN A4-Seite.
- 4.
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Einrichten einer mehrfarbigen Druckform, bestehend aus Text- und Bildteilen im Mindestformat DIN A3.
(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.