Ausfertigungsdatum: 16.08.1984
        (1) Als Meisterprüfungsarbeit kommt insbesondere nachstehende Arbeit in Betracht: 
        
        Anfertigen eines Druck-Erzeugnisses im Format DIN A2, bestehend aus vier Seiten DIN A4 Text und Bilder, davon zwei Seiten mehrfarbig und zwei Seiten einfarbig.
    
        (2) Mit der Meisterprüfungsarbeit sind abzuliefern: 
        
        15 Fortdruckbogen von jeder Farbe, 15 Fortdruckbogen vom Zusammendruck, Andruckskala, Standbogen und, soweit erforderlich, Platten oder Montagen.