Druckluftverordnung (DruckLV)
Verordnung über Arbeiten in Druckluft

Ausfertigungsdatum: 04.10.1972


§ 5 DruckLV Weitergehende Anforderungen

Die Arbeitskammern und die ihrem Betrieb dienenden Einrichtungen müssen den über die Vorschriften des § 4 Abs. 1 hinausgehenden Anforderungen entsprechen, die von der zuständigen Behörde im Einzelfall zur Abwendung besonderer Gefahren für die Arbeitnehmer gestellt werden.