Ausfertigungsdatum: 07.04.2011
(1) Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. | Prüfungsbereich Druckproduktion
| 50 Prozent, | |
2. | Prüfungsbereich Auftragsplanung
und Kommunikation | 20 Prozent, | |
3. | Prüfungsbereich Prozesstechnologie
| 20 Prozent, | |
4. | Prüfungsbereich
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent. |
(2) Die Abschluss- oder Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche „Auftragsplanung und Kommunikation“ oder „Prozesstechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.