(DrogistAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin

Ausfertigungsdatum: 30.06.1992


§ 5 DrogistAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.