(DrogistAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin

Ausfertigungsdatum: 30.06.1992


§ 1 DrogistAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Drogist/Drogistin wird staatlich anerkannt.