Drechsler-Ausbildungsverordnung (DrechslAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Drechsler (Elfenbeinschnitzer)/zur Drechslerin (Elfenbeinschnitzerin)

Ausfertigungsdatum: 07.12.1987


§ 5 DrechslAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.