(DPAGÜbertrAnO)
Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 03.12.2015


§ 2 DPAGÜbertrAnO Befugnisse im Bereich des Besoldungsrechts

Der Service Niederlassung Human Resources Deutschland in Dortmund wird die Befugnis übertragen, von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen abzusehen, soweit die Überzahlung im Einzelfall den Betrag von ursprünglich 5 000 Euro nicht übersteigt.