(DPAGBefugAnO)
Anordnung zur Übertragung dienstrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

Ausfertigungsdatum: 12.11.2015


§ 2 DPAGBefugAnO Befugnisse von Dienstvorgesetzten

Die Befugnisse einer Dienstvorgesetzten oder eines Dienstvorgesetzten unterhalb des Vorstands der Deutschen Post AG nehmen wahr

1.
die Leitung der Niederlassungen,
2.
die Leitung der Shared Service Center und
3.
die Leitung der Geschäftsbereiche Vertrieb.