Zweites Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG 2)
Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR

Ausfertigungsdatum: 28.06.2016


§ 9 DOHG 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Es tritt mit Ablauf des Jahres 2020 außer Kraft.