(DNBG)
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Ausfertigungsdatum: 22.06.2006


§ 15 DNBG Ablieferungspflichtige

Ablieferungspflichtig ist, wer berechtigt ist, das Medienwerk zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen und den Sitz, eine Betriebsstätte oder den Hauptwohnsitz in Deutschland hat.