(DNBG)
Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek

Ausfertigungsdatum: 22.06.2006


§ 12 DNBG Wohnungsfürsorge

Die Vorschriften des Bundes über Bau-, Wohnungs- und Mietangelegenheiten gelten für die Bibliothek und ihre Bediensteten entsprechend.