Ausfertigungsdatum: 19.12.2000
§ 4 DlStatG Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
-
Name und Anschrift des Unternehmens oder der Einrichtung zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und des Auskunftspflichtigen,
- 2.
-
Name, Rufnummern und Adressen für elektronische Post der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.