(DJStiftSa)
Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Ausfertigungsdatum: 20.07.1990


§ 9 DJStiftSa Fach- und Rechtsaufsicht

Vorbehaltlich einer künftigen gesetzlichen Regelung übt das Ministerium für Jugend und Sport die Fach- und Rechtsaufsicht aus.