(DJStiftSa)
Satzung der "Stiftung Demokratische Jugend" (Anlage zur Anordnung über die Errichtung der "Stiftung Demokratische Jugend"

Ausfertigungsdatum: 20.07.1990


§ 8 DJStiftSa Geschäftsführung

Der Vorstand kann zur Führung der Stiftungsgeschäfte Geschäftsführer bestellen, die an die Beschlüsse des Vorstandes gebunden sind. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.