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< § 36
Anlage 1 >

Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV)
Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Ausfertigungsdatum: 03.11.2014


Schlussformel DirektZahlDurchfV

Der Bundesrat hat zugestimmt.

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