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Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Ausfertigungsdatum: 09.07.2014


§ 29 DirektZahlDurchfG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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