Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)
Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik

Ausfertigungsdatum: 09.07.2014


§ 24 DirektZahlDurchfG Sonstige Bestimmungen

Die Gewährung einer Umverteilungsprämie ist ausgeschlossen, wenn ein Betriebsinhaber seinen Betrieb nach dem 18. Oktober 2011 nachweislich einzig zu dem Zweck aufgespalten hat, um in den Genuss der Umverteilungsprämie zu kommen. Dies gilt auch für eine Zahlung an einen Betriebsinhaber, dessen Betrieb aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist.