(DIMRG)
Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte

Ausfertigungsdatum: 16.07.2015


§ 3 DIMRG Organe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. hat in seiner Satzung folgende Organe:

1.
das Kuratorium,
2.
den Vorstand und
3.
Beiräte, die nach Bedarf fach- oder projektbezogen berufen werden können.