Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
-
gemeinsame Ausbildungsinhalte,
- 2.
-
fachrichtungsbezogene Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen
- a)
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Beratung und Planung,
- b)
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Konzeption und Visualisierung,
- c)
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Gestaltung und Technik sowie
- 3.
-
vom Ausbildenden im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus den Auswahllisten I bis III nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3.