Die Berufsausbildung gliedert sich in 
        
            - 1.
- 
                gemeinsame Ausbildungsinhalte, 
- 2.
- 
                
                    fachrichtungsbezogene Ausbildungsinhalte in einer der Fachrichtungen 
                     
                        - a)
- 
                            Beratung und Planung, 
- b)
- 
                            Konzeption und Visualisierung, 
- c)
- 
                            Gestaltung und Technik sowie 
 
- 3.
- 
                vom Ausbildenden im Ausbildungsvertrag festzulegende Wahlqualifikationseinheiten aus den Auswahllisten I bis III nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 bis 3.