(DienstRÄndG 5)
Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum: 25.07.1984


Art 12 DienstRÄndG 5 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.