(DienstRÄndG 5)
Fünftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Ausfertigungsdatum: 25.07.1984


Art 11 DienstRÄndG 5 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.