Diamantschleifer-Ausbildungsverordnung (DiamantAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Diamantschleifer/zur Diamantschleiferin

Ausfertigungsdatum: 20.11.1989


§ 9 DiamantAusbV Aufhebung von Vorschriften

Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsausbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Lehrberufe, Anlernberufe und vergleichbar geregelten Ausbildungsberufe, die in dieser Verordnung geregelt sind, insbesondere für den Ausbildungsberuf Diamantschleifer/Diamantschleiferin, sind vorbehaltlich des § 10 nicht mehr anzuwenden.