Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln, 
- 6.
- 
                Bearbeiten oder Herstellen von Kleinwerkzeugen und Schleifscheiben durch Spanen, 
- 7.
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                Prüfen und Beurteilen von Werkstoffen, 
- 8.
- 
                Handhaben und Lagern von Betriebsstoffen, 
- 9.
- 
                Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen, 
- 10.
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                Prüfen und Messen, 
- 11.
- 
                Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen, 
- 12.
- 
                Vorbereiten von Diamanten zum Trennen, 
- 13.
- 
                Schleifen und Polieren von Diamanten.