Diamantschleifer-Ausbildungsverordnung (DiamantAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Diamantschleifer/zur Diamantschleiferin

Ausfertigungsdatum: 20.11.1989


§ 3 DiamantAusbV Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
4.
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
5.
Inbetriebnehmen von Maschinen sowie Warten von Betriebsmitteln,
6.
Bearbeiten oder Herstellen von Kleinwerkzeugen und Schleifscheiben durch Spanen,
7.
Prüfen und Beurteilen von Werkstoffen,
8.
Handhaben und Lagern von Betriebsstoffen,
9.
Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
10.
Prüfen und Messen,
11.
Planen von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Beurteilen von Arbeitsergebnissen,
12.
Vorbereiten von Diamanten zum Trennen,
13.
Schleifen und Polieren von Diamanten.