Diamantschleifer-Ausbildungsverordnung (DiamantAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Diamantschleifer/zur Diamantschleiferin

Ausfertigungsdatum: 20.11.1989


§ 10 DiamantAusbV Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.