Ausfertigungsdatum: 20.06.2002
§ 5 DGIAG Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind
- 1.
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der Stiftungsrat,
- 2.
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die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates,
- 3.
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die Direktionsversammlung,
- 4.
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die Direktorinnen oder Direktoren der Institute,
- 5.
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die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.