Ausfertigungsdatum: 20.06.2002
§ 5 DGIAG Organe der Stiftung
    
        Organe der Stiftung sind 
        
            - 1.
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                der Stiftungsrat, 
- 2.
- 
                die oder der Vorsitzende des Stiftungsrates, 
- 3.
- 
                die Direktionsversammlung, 
- 4.
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                die Direktorinnen oder Direktoren der Institute, 
- 5.
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                die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer.