DG Bank-Umwandlungsgesetz (DGBankUmwG)
Gesetz zur Umwandlung der Deutschen Genossenschaftsbank

Ausfertigungsdatum: 13.08.1998


§ 7 DGBankUmwG Aufsichtsrat

(1) Mitglieder des ersten Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft sind die Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Genossenschaftsbank. Ihre Amtszeit endet mit der Wahl des Aufsichtsrats durch die nach § 8 einzuberufende Hauptversammlung.

(2) Die § 95 bis 103 Abs. 1 bis 3 und 5, § 104 des Aktiengesetzes und das Mitbestimmungsgesetz finden auf den ersten Aufsichtsrat keine Anwendung.