Datenerhebungsverordnung 2020 (DEV 2020)
Verordnung über die Erhebung von Daten zur Einbeziehung des Luftverkehrs sowie weiterer Tätigkeiten in den Emissionshandel

Ausfertigungsdatum: 22.07.2009


§ 13 DEV 2020 Zuständige Behörde

Zuständige Behörde im Sinne dieser Verordnung ist das Umweltbundesamt.