(DeutschePostbankAGDiszAnO)
Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Postbank AG

Ausfertigungsdatum: 10.08.1995


I. DeutschePostbankAGDiszAnO

Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Postbank AG werden den Leiterinnen und Leitern der Niederlassungen übertragen, in deren Bereich der Ruhestandsbeamte seinen Wohnsitz hat. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTBANK.