Ausfertigungsdatum: 10.08.1995
Die Disziplinarbefugnisse der obersten Dienstbehörde in Verfahren gegen Ruhestandsbeamte der Deutschen Postbank AG werden den Leiterinnen und Leitern der Niederlassungen übertragen, in deren Bereich der Ruhestandsbeamte seinen Wohnsitz hat. Dasselbe gilt für die Ruhestandsbeamten der früheren Deutschen Bundespost POSTBANK.