(DestAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin

Ausfertigungsdatum: 22.01.1981


§ 5 DestAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.