Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
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Umweltschutz,
- 3.
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Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
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Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 5.
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Kenntnisse des Ausbildungsbetriebs,
- 6.
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Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 7.
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Kontrollieren der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen,
- 8.
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Herstellen von Halbfabrikaten,
- 9.
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Herstellen von Spirituosen,
- 10.
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Lagern der Rohstoffe, Halbfabrikate und Spirituosen,
- 11.
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Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen,
- 12.
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Abfüllen von Spirituosen.