(DestAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Destillateur/zur Destillateurin

Ausfertigungsdatum: 22.01.1981


§ 1 DestAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Destillateur/Destillateurin wird staatlich anerkannt.