(DEFG)
Gesetz über die Errichtung eines Fonds "Deutsche Einheit"

Ausfertigungsdatum: 25.06.1990


§ 11 DEFG Auflösung des Fonds

Mit Ablauf des Jahres 2019 wird der Fonds aufgelöst. Die Verbindlichkeiten und das Vermögen des Fonds gehen auf den Bund über.